Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
01. April 2015
#0 – vag_2016
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 1) geändert worden ist.
Kurz erklärt
- Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2009/138/EG um.
- Es betrifft die Aufnahme und Ausübung von Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeiten.
- Die Richtlinie wird auch als Solvabilität II bezeichnet.
- Sie wurde zuletzt durch die Richtlinie 2014/51/EU geändert.
- Die Änderungen wurden im Amtsblatt der EU veröffentlicht.